Huttmann Import Export
The Cookware Company

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Huttmann Import Export
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt  oder durchgeführt werden.
  2. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager bzw. ab Werk gegen Berechnung der Versandkosten.
  3. Die in unseren Preislisten und Angeboten enthaltenen Verpackungseinheiten oder Mindestabnahmemengen können aus Gründen des rationellen Betriebsablaufs nicht unterschritten werden. Bei Abweichungen gilt die nächst größere vorgesehene Verpackungseinheit als bestellt.
  4. Für die Einhaltung der Lieferfristen können wir keine Haftung übernehmen. Teillieferungen sind zulässig. Rückstände werden nachgeliefert. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, so gilt der am Liefertag gültige Preis.
    Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
    Die in unseren Preislisten und Angebote enthaltenen Preise sind Nettopreise.
    Zu den Preisen tritt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
  5. Es ist uns freigestellt, bei Großabnahmen Sonderrabatte zu gewähren.
  6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum netto zu begleichen. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Bei Zahlungsrückständen sind Skontoabzüge auf Folgerechnungen nicht zulässig. Bei Auslandslieferungen gilt grundsätzlich als Zahlungsbedingung - Zahlung per Vorkasse.
  7. Sobald die Ware unser Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über.
  8. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche, auch die später entstandenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon im Voraus an uns ab.
  9. Die Zusicherung von Eigenschaften ist nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.                                           Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware unter Angabe der Kunden-Nummer, Rechnungs- und Artikel-Nummer anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen die Mängelansprüche.
    Teillieferungen oder Reklamationen befreien nicht von der termingerechten Zahlung der Rechnung.
    Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe oder Ausführung der Ware berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Bruchschäden ist eine Schadens-Bestandsaufnahme des jeweiligen Transportunternehmers einzusenden.
    Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
    Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Kenzingen. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.



Stand: 01/2018